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90419 Nürnberg
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Folgende Änderungen wurden für die Gesundheitsreform 2004 vereinbart:
Arzneimittel:
Übernommen werden nur noch vom Arzt verschriebene Medikamente, die nicht frei
erhältlich sind. Alles andere muss selbst bezahlt werden. Ausnahmen sind z.B.
Aspirin für Schlaganfall-Patienten oder bestimmte Präparate für Kinder unter
12 Jahren. Der Versandhandel von Medikamenten (z.B. durch Internet-Apotheken)
ist künftig gestattet. Künftig auch nicht mehr übernommen werden Mittel wie z.B.
Viagra.
Entbindungsgeld:
Das Entbindungsgeld entfällt vollständig.
EU-Ausland:
Bei Aufenthalt in einem anderen EU-Staat können Leistungen
dort ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse in Anspruch
genommen werden. Eine Genehmigung ist nur noch bei rankenhausbehandlungen
erforderlich. Allerdings werden Kosten nur bis zu den Sätzen
erstattet, die die Krankenkasse in Deutschland zahlen müsste.
Gesundheitskarte:
Die bisherige Versichertenkarte
soll ab 2006 durch eine Gesundheitskarte
ersetzt werden. Auf dieser
sollen Daten wie bisher durchgeführte
Therapien, bestehende Allergien
etc. gespeichert werden.
Kostenerstattung:
Alle Versicherten sollen künftig das Recht haben, statt der Direktabrechnung
mit der Krankenkasse eine Kostenerstattung zu wählen. Vor der Wahl muss aber
der Krankenkasse Gelegenheit zur Beratung gegeben werden. Von dem Erstattungsbetrag
werden aber Abschläge Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung
abgezogen.
Krankengeld:
Gesetzlich Versicherte müssen ab 1. Juli 2005 zusätzlich 0,5
Prozent vom Bruttolohn für Krankengeld zahlen. Eine Beteiligung des
Arbeitgebers entfällt.
Künstliche Befruchtung:
Die Leistungen werden eingeschränkt. Künftig werden nur
noch 3 statt bisher 4 Versuche übernommen und es gilt eine
Altersgrenze von 25-40 bei Frauen bzw. 25-50 Jahren bei Männern.
Von den Behandlungskosten haben die Versicherten künftig
die Hälfte selbst zu
zahlen.
Patientenbeauftragter:
Es soll ein bundesweit tätiger Patientenbeauftragter eingesetzt werden,
der unabhängig und in beratender Funktion die Weiterentwicklung von Patientenrechten
unterstützen und deren Interessen in der Öffentlichkeit vertreten soll.
Patientenquittung:
Nach einem Arztbesuch haben die Patienten Anspruch
auf eine Quittung über die erbrachten Leistungen und deren
Kosten.
Rentner:
Künftig müssen Rentner auch auf
Betriebsrenten sowie Einkünfte aus
selbständiger Tätigkeit den vollen
Beitragssatz zur Krankenversicherung
bezahlen (bislang war der halbe Beitragssatz
fällig).
Sehhilfen:
Brillen müssen künftig komplett selbst bezahlt werden.
Selbstbehalts-Tarife der Krankenkassen:
Krankenkassen sollen künftig auch außerhalb
von streng umgrenzten Modellprojekten sogenannte “Selbstbehalts-Tarife” anbieten
dürfen, bei denen ein Teil der Kosten vom
Versicherten selbst getragen wird, dafür
aber der Beitrag niedriger ist. Auch Bonifikationen
für gesundheitsbewußtes Verhalten wie z.B.
Prävention sind künftig möglich.
Sterbegeld:
Das Sterbegeld entfällt vollständig.
Sterilisation:
Sterilisation wird nur noch dann bezahlt, wenn es medizinisch dringend
notwendig ist.
Transportkosten:
Fahrtkosten für Taxi- und Mietwagenfahrten zur und von
der ambulanten Behandlung werden künftig praktisch nicht
mehr bezahlt (Ausnahme: Bei vorheriger Genehmigung z.B. für
Dialyse-Patienten).
Versicherungsfremde Leistungen:
Gewisse Leistungen sollen künftig aus Steuermitteln finanziert
werden und nicht mehr durch Krankenkassenbeiträge. Dazu wird
die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 um 1 € je Packung
erhöht.
Zahnersatz:
Ab 2005 soll Zahnersatz nicht mehr von den Gesetzlichen
Krankenkassen erstattet werden. Stattdessen soll eine noch
nicht genau definierte Zusatzversicherung Pflicht werden.
Die Beiträge dazu sind aber ausschließlich vom Versicherten
zu tragen und nicht wie bisher hälftig vom Arbeitgeber. Bis
dahin soll statt einer prozentualen Erstattung eine Festpreispauschale
je Leistung gelten.
Gesetzlich Versicherte müssen ab 1. Juli 2005 zusätzlich
0,4 Prozent vom Bruttolohn für Zahnersatz zahlen.
Zuzahlungen:
Für Arzneimittel müssen künftig 10% zubezahlt werden, und
zwar mindestens 5 €, maximal aber 10 € pro Packung.
Im Krankenhaus soll die Zuzahlung künftig 10 € pro Tag betragen,
maximal für 28 Tage pro Jahr.
Beim ambulanten Arzt wird eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € je
besuchtem Arzt und Quartal erhoben. Ausgenommen davon sind Arztbesuche aufgrund
einer Überweisung eines Arztes.
Insgesamt sollen alle Zuzahlungen pro Jahr nicht mehr als 2 Prozent des Bruttoeinkommens
betragen - für chronisch Kranke nur 1 Prozent. Für Kinder bis 18 Jahre entfallen
die Zuzahlungen komplett.
Download:
Übersicht über die aktuellen Zuzahlungen 173.56 Kb