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veron® GmbH
Arndtstraße 13
90419 Nürnberg
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Was wird aus der alten Kasse?
Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte
können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen seit 01.01.2002
mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Ein Kassenwechsel bedingt künftig (seit 01.01.2002) die Bindung
an eine Krankenkasse für einen Zeitraum von 18 Monaten.
Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. D.h.
im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18
Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, wechseln.
Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels gibt es im
Jahr 2002 nicht mehr. Ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der
18-monatigen Bindungswirkung und der Kündigungsfrist möglich.
Eine Kündigung hat immer schriftlich, am besten per Einschreiben zu erfolgen.
Wie so ein Kündigungsschreiben aussieht, können Sie der folgenden Datei entnehmen.
ordentliche Kündigung 10.36 Kb
ausserordentliche Kündigung 12.34 Kb