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Neuregelung
*NEUREGELUNG* ab 01.01.2001
Ab Januar 2001 werden die bisherigen gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch eine in drei Stufen aufgeteilte "Erwerbsminderungsrente" ersetzt:
- Wer noch
mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann,
erhält keine Leistung
- Wer zwischen drei
und sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe
Rente
- Nur wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente
Zwei Drittel aller Erwerbstätigen haben keine ausreichende Vorsorge im Falle einer Berufsunfähigkeit. Leistungen der gesetzl. Sozialversicherung gibt es nämlich erst ab fünf Jahren Einzahlung und dann im Durchschnitt nur 26% des letzten Bruttoeinkommens. Selbständige haben gar keinen Schutz. Jährlich werden über 500.000 Menschen berufsunfähig. Hauptursache sind die typischen Zivilisationskrankheiten wie z.B. der Herzinfarkt oder Wirbelsäulenprobleme.
Übrigens: Gerade mal drei Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit sind auf Unfälle zurückzuführen. Eine Unfallversicherung allein genügt also nicht, um für Vorsorge für sich selbst und seine Familie zu treffen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist günstiger, als Sie vielleicht denken: Zum Beispiel zahlt ein 30jähriger Mann pro € 500 Rente gerade mal zwischen 15 € bis 25 € (abhängig von der persönlichen Situation und Versicherungsdauer), eine 30jährige Frau zwischen 14 € bis 27 € pro Monat.