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Pflegebedürftigkeit - jeden von uns kann es treffen
Durch eine höhere Lebenserwartung ist die private
Pflegevorsorge wichtiger denn je. Denn jeder Dritte wird im hohen Alter
pflegebedürftig. Und die soziale Pflegeversicherung übernimmt dann nur
einen Teil der Kosten. Ein Pflegeplatz kostet bis zu 1.850 € zusätzlich
aus eigener Tasche. Da ist das Ersparte schnell aufgebraucht. Können
Sie sich später einmal einen Pflegeplatz leisten? Wer möchte schon in
diesem Fall seinen Kindern oder Angehörigen dauerhaft finanziell zur
Last fallen?
Die Folgen:
Das eisern angesparte Vermögen geht durch die Finanzierung der hohen
Pflegekosten schnell verloren. Im Ernstfall müssen sogar die Kinder und
Enkelkinder mit deren Vermögen für die anfallenden Pflegekosten
aufkommen. Das bedeutet eine enorme finanzielle Belastung für Ihre
Angehörigen.
Highlights auf einen Blick:
- Lebenslanger Versicherungsschutz
- Eintrittsalter bis 75 Jahre möglich
- Leistungen auf Wunsch ab Pflegestufe II
- Garantierter Beitrag
- Keine Wartezeit
- Schnelle Leistungsbearbeitung
- Erhöhung der Rentenleistung durch garantierte Plus-Rente
- Keine Karenzzeit
- Nachzahlung bis 12 Monate rückwirkend
- Keine Beitragszahlung im Rentenbezug
- Dynamische Erhöhung optional
- Versicherungsschutz im Ausland
- Kostenlose Hotline für alle Informationen zum Thema Pflege - rund um die Uhr
| Pflegestufe II | Pflegestufe III | |
| Kosten eines guten Pflegedienstes | ca. 1.950,- EUR | ca. 3.360,- EUR |
| Gesetzliche Pflegeversicherung | 921,- EUR | 1.432,- EUR |
| Verbleibender Eigenanteil | 1.029,- EUR | 1.928,- EUR |
*Quelle: Finanztest 04/2006
Reform der Pflegeversicherung zum 01.07.2008
Das Pflegegeld steigt in Stufe I von 205 € auf 235 €, in Stufe II von 410 € auf 440 € und in Stufe III von 665 € auf 700 €. Die Beträge für stationäre Pflege bleiben in den Stufen I und II unverändert, in der Stufe III werden sie schrittweise erhöht. Auch die Beträge für ambulante Sachleistungen steigen: von 384 € auf 450 € in der Pflegestufe I, von 921 € auf 1.100 € in der Pflegestufe II und von 1.432 € auf 1.550 € in der Stufe III. Dabei handelt es sich jeweils um Monatsbeträge. Finanziert werden die neuen Regelungen durch eine Erhöhung des von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu entrichtenden Beitragssatzes um 0,25 % auf 1,95 % des Bruttolohns (Kinderlose: 2,2 %).
Informieren sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich.
Pflegerentenversicherung 
