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| Änderungen bei Abschluss 2005 |
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Was ändert sich, wenn ich im Jahre 2005 eine private Rentenversicherung abschließe? Für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen die Möglichkeit der Kapitalauszahlung gewählt wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei Kapitallebensversicherungen. Entscheidet sich der Steuerpflichtige dagegen für eine (lebenslange) Rente, so ist diese weiterhin lediglich mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern. Die Ertragsanteile werden ab dem Jahr 2005 um ca. ein Drittel abgesenkt. Der Ertragsanteil für einen 65-jährigen beträgt damit ab dem 2005 nur noch 18% (bisher: 27%). Dies gilt sowohl für bestehende als auch für neu abgeschlossene Rentenversicherungen. |

