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gesetzliche oder private Krankenkasse
Der Leistungsvergleich
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) –
Private Krankenversicherung (PKV)
Private Krankenversicherung (PKV)
| GKV | PKV |
| Sachleistungsprinzip | Kostenerstattungsprinzip |
| Arzt wird nach einem fest vorgeschriebenen Gebührensatz gezahlt. | Der Arzt kann je nach Art der Leistung (persönlich oder technisch) unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen einen mehrfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte oder Zahnärzte (GOÄ, GOZ) berechnen. |
| Umfang des Versicherungsschutzes | Umfang des Versicherungsschutzes |
| Gesetzlich festgelegt. | Kann - je nach Tarif - individuell vereinbart werden. |
| Beitrag | Beitrag |
| entsprechend Einkommen (Solidaritätsprinzip) Kein Einfluß des Versicherten auf die Beitragshöhe. |
entsprechend Alter, Geschlecht und Tarif (Äquivalenzprinzip) Durch Selbstbeteiligungen oder Tarifwechsel Beitragssenkungen möglich. |
| Geltungsbereich | Geltungsbereich |
| Im Inland und Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht | in Europa unbegrenzt, im außereuropäischen Ausland bis zu 1 Jahr oder unbegrenzt |
| ARZTBEHANDLUNG - GKV | ARZTBEHANDLUNG - PKV |
| Behandlung im Rahmen der "wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise " durch Ärzte und Zahnärzte, soweit sie zur Kassenpraxis zugelassen sind, in der Regel gegen Vorlage einer Krankenversicherungskarte. Heilpraktiker nicht zugelassen. | Behandlung als Privatpatient durch alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Zahnärzte, ggf. auch durch Heilpraktiker. Wechsel jederzeit ohne Überweisung möglich. Erstattung auch unbezahlter Honorarrechnungen durch das PKV-Unternehmen möglich. |
| VORSORGEUNTERSUCHUNGEN - GKV | VORSORGEUNTERSUCHUNGEN - PKV |
|
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in den ersten sechs Lebensjahren. Für
Frauen vom Beginn des 20., für Männer vom Beginn des 45. Lebensjahres
an Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs. Für Versicherte vom
Beginn des 35. Lebensjahres an alle 2 Jahre Untersuchung zur
Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie
Zuckerkrankheit. |
Vorsorgeuntersuchungen mindestens wie bei den gesetzlichen Kassen. Je nach Tarif darüber hinausgehende Leistungen für jede gezielte Vorsorgeuntersuchung. |
| MEDIKAMENTE - GKV | MEDIKAMENTE - PKV |
| Auf Rezepte der Vertragsärzte oder -zahnärzte. Die Kostenübernahme ist auf bestimmte Arzneimittel beschränkt. Darüber hinaus ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung zu erfüllen. | Auf Rezepte der Ärzte, Zahnärzte und ggf. Heilpraktiker alle wissenschaftlich allgemein anerkannten Mittel. |
| HEILMITTEL - GKV | HEILMITTEL - PKV |
| Für Heilmittel wie z. B. Massagen oder Bäder hat der Patient 15 % der Kosten selbst zu tragen. | 100 % Übernahme |
| HILFSMITTEL - GKV | HILFSMITTEL - PKV |
| Festbeträge, Bagatellhilfsmittel, Zuschüsse Für Brillenfassungen und Kontaktlinsen ist kein Zuschuß mehr vorgesehen.Lediglich in zwingend medizinisch notwendigen Ausnahmefällen werden die Kosten für Kontaktlinsen übernommen.Die Versicherten haben zu den Kosten von Bandagen, Einlagen und Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie eine Zuzahlung von 20% zu leisten. |
Versichert
sind Hilfsmittel, soweit sie medizinisch notwendig und ärztlich
verordnet sind, wie z. B. Hörgeräte, Kunstglieder, Bruchbänder,
Sehhilfen etc. 100% Übernahme |
| KRANKENHAUSBEHANDLUNG - GKV | KRANKENHAUSBEHANDLUNG - PKV |
| Behandlung
in zugelassenem Krankenhaus, in das der Arzt einweist. Übernahme der
Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses. Unterbringung im
Mehrbettzimmer. Selbstbeteiligung während der ersten 14 Tage.
Behandlung durch die diensthabenden Ärzte. Allgemeine Besuchszeiten. Kein Krankenhaustagegeld. |
Freie
Wahl des Krankenhauses. Je nach Versicherungsschutz Unterbringung im
Mehr-, Zwei- oder Einbettzimmer sowie privatärztliche Behandlung
(einschließlich Chefarztbehandlung). Individuelle Besuchszeiten.
Bezahlung der Krankenhaus-Rechnung direkt durch das PKV-Unternehmen.
Krankenhaustagegeld anstelle nicht beanspruchter Wahlleistungen. eigene Sanitärzelle, Telefon, TV, Radio |
| EINKOMMENSAUSFALL - GKV | EINKOMMENSAUSFALL - PKV |
bis zur Versicherungspflichtgrenze 70 % des letzten Nettoeinkommens |
Krankentagegeld bis zum Nettoeinkommen möglich. Zahlungsbeginn nach Bedarf vereinbar, für Arbeitnehmer frühestens nach Wegfall der Entgeltfortzahlung. Zahlungsdauer unbegrenzt. Endet, wenn Berufsunfähigkeit eintritt oder Altersruhegeld gezahlt wird. |
| ZAHNERSATZ - GKV | ZAHNERSATZ - PKV |
| Seit dem 01.01.99 gibt es keinen Unterschied mehr nach dem Lebensalter: Alle Versicherten haben Anspruch auf einen Festzuschuß i.H.v. 50% zu den Zahnersatzkosten (bis max. 65%) | Prozentual, zusätzliche Höchstsummenbegrenzung möglich. Leistung zw. 60% bis 90% |
| KRANKENSCHUTZ IM AUSLAND - GKV | KRANKENSCHUTZ IM AUSLAND - PKV |
| Geltung im Inland und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. Keine Erstattung der Kosten bei Behandlung in anderen Ländern (Ausnahmen) nur in Härtefällen, sonst private Zusatzversicherung notwendig. Keine Finanzierung des Rücktransportes. | Unbegrenzte Geltung in Europa - ohne zeitliche Begrenzung, bei vielen Gesellschaften Weltgeltung ohne Zuschlag. |
| KÜNDIGUNG - GKV | KÜNDIGUNG - PKV |
| Die
freiwillige Mitgliedschaft in der GKV endet mit Ablauf des übernächsten
Kalendermonats, gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den
Austritt erklärt. Allgemein: Erlöschen der freiwilligen Mitgliedschaft bei zweimonatiger Nichtzahlung der Beiträge. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. |
Durch den Versicherten: spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Außerordentliches Kündigungsrecht z.B. bei Eintritt der Versicherungspflicht oder Erhöhung der Beiträge. Durch PKV-Unternehmen: bei Vollversicherung Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Außerordentliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht z.B. bei Zahlungsverzug oder Verletzung der Anzeigepflicht. |
| BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG - GKV | BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG - PKV |
| nicht möglich | je nach Gesellschaft und Tarif - wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden - bis zu 6 Monatsbeiträgen erstattbar |

